Anvertrautenschutz

Caritasverband im Dekanat Linzgau e. V. als sicherer Ort

Vorbeugung (Prävention) von grenzverletzendem Verhalten ist selbstverständlicher Bestandteil unserer Arbeit mit den uns anvertrauten Menschen.

Dies umfasst den Umgang mit Kundschaft, Klientel, Anvertrauten allen Alters wie auch unseren Mitarbeitenden. Hierzu zählt auch das Miteinander in der Dienstgemeinschaft.

Unsere Dienste bieten einen geschützten Rahmen, in dem wir Entwicklung fördern, in herausfordernden Lebensphasen begleiten und unterstützen. Unsere Arbeit geschieht, indem wir hierbei die Würde und Einmaligkeit jeder Person achten. Das Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit gewährleisten und schützen wir. Wir beugen psychischen und physischen Grenzverletzungen vor.

Wir wollen mit diesem Schutzkonzept eine Kultur der Achtsamkeit und des grenzachtenden Umgangs entwickeln und pflegen. Dafür benötigen wir klare, nachvollziehbare, verlässliche und kontrollierbare Regeln als Prävention von solchen Verletzungen.

Die Grundlagen hierfür sind

  • Die Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz von 2013

  • Die Präventionsordnung – PräVO der Erzdiözese Freiburg aus 2015

Wovor wollen wir schützen – wo sind Grenzen

  • Eine Grenze wird verletzt,

    wenn eine Person durch ihr Verhalten eine andere Person bedrängt oder bedroht. Das kann mit Absicht oder aus Unachtsamkeit geschehen. Zum Beispiel, wenn ich jemandem zu nahe komme, ihn zu laut anspreche, beschimpfe oder ein NEIN nicht akzeptieren möchte.

  • Ein Missbrauch findet statt

    bei Körperverletzung, sexueller Nötigung, Beleidigungen, Missbrauch oder Erpressung. Auch die Konfrontation mit Pornografie, Verletzung des Rechts am eigenen Bild, Stalking und Mobbing gehören hierzu. Dies sind Gewalthandlungen, die eine Straftat darstellen und vor Gericht verurteilt werden können.

  • Ein Übergriff findet statt,

    wenn eine Person wiederholt eine andere Person absichtlich bedrängt, bedroht, beschimpft oder verletzt, unabhängig davon ob diese Person darauf hingewiesen wurde.

Menschen schützen – unsere Verhaltensregeln

Wir achten und beschützen die Würde und die Grenzen, die jeder Mensch hat.

Wir beachten dies in ganz besonderem Maß während wir Menschen helfen und begleiten.

Wir denken regelmäßig in Gesprächen über unser Tun mit unseren Mitarbeitenden/ Ehrenamtlichen nach, damit diese sich sicher und richtig verhalten können.

Wir prüfen unser Tun bei Fortbildungen und Teamsitzungen. Das beinhaltet, dass wir für jeden Dienst Richtlinien und Verhaltensregeln für den Schutz der uns anvertrauten Menschen gemeinsam mit unseren Mitarbeitenden / Ehrenamtlichen entwickeln und regelmäßig überarbeiten.

Ziele und Inhalte unseres Schutzkonzeptes

Wir beschreiben die Regeln und Anforderungen.

Wir bestimmen die Verhaltensanforderungen für alle Mitarbeitenden/Ehrenamtlichen in allen Bereichen.

Wir sorgen dafür, dass alle Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen ausgebildet, informiert und geschult werden.

Wir legen die Regeln für den Umgang mit Verdachtsfällen fest und stellen sicher, dass diese auch beachtet werden.

Wir beschreiben, wie wir die Befolgung des Schutzkonzeptes sicherstellen und schriftlich festhalten.

Wir schaffen Klarheit für alle Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen durch die Verteilung des Konzeptes in Papierform und elektronisch sowie durch regelmäßige Schulung.

Wir machen deutlich, was unsere Beauftragten und die Person, die die Führungs-zeugnisse vertraulich prüft, genau zu tun haben.

Wir informieren alle uns anvertrauten Menschen über das Schutzkonzept und bieten bei Bedarf Gespräche dazu an.

Wir erklären, wie das Schutzkonzept in unseren anderen Richtlinien eingebunden ist.

Gefahren vorbeugen – Risiken erkennen

  • Gefahren/Risiken im Verband und in unserer Arbeit

  • Gefahren/Risiken durch Mitarbeitende/Ehrenamtliche und unsere speziellen Aufgaben

Gefahren/Risiken bei unseren uns anvertrauten Menschen und unseren Mitarbeitenden

Diese Gefahren und Risiken und auch unser Schutzkonzept werden alle zwei Jahre durch unsere mitarbeitenden Teams geprüft. Dazu sind diese beiden Fragen sehr hilfreich:

1. Welchen besonderen Gefahren und Situationen sind unsere uns anvertrauten Menschen und Mitarbeitenden ausgesetzt?

2. Genügen unsere Regeln und unser Schutzkonzept, um die uns anvertrauten Menschen und unsere Mitarbeitenden ausreichend davor zu schützen?

Vorbeugend handeln durch die Auswahl unserer Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen

Wenn wir eine Person neu anstellen wollen:

  • wir das Schutzkonzept besprochen

  • wird sehr bald eine Schulung angeboten

  • wird in der Einarbeitungszeit besonders auf den Umgang der Person mit unseren Anvertrauten geachtet

  • werden schwierige Situationen, die Gefahren bergen, offen besprochen und adäquates Verhalten benannt und erarbeitet.

Wir benutzen auch offizielle Formulare die erklärt und unterzeichnet werden müssen:

  • Eine Selbstauskunftserklärung

  • Ein erweitertes Führungszeugnis von den Bundesbehörden

  • Eine Erklärung zum grenzachtenden Umgang

Eine Einstellung kann nur erfolgen:

1. wenn alle Dokumente unterzeichnet,

2. keine für den Arbeitsbereich relevanten Einträge im Führungszeugnis stehen.

Der Umgang mit dem Führungszeugnis erfolgt sorgsam nach den Richtlinien der Datenschutzverordnung.

Wie beraten wir – zu wem kann ich gehen

Wir wollen achtsam und wertschätzend miteinander sprechen und arbeiten. Hierzu gehört auch, dass alle wissen, wo sie sich bei Problemen und Fragestellungen zu grenzverletzendem Verhalten vertrauensvoll Rat und Unterstützung suchen können.

Die uns anvertrauten Menschen, ihre Familien und unsere Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen sollen auf Fehler aufmerksam machen und Probleme offen ansprechen dürfen.

Wir setzen uns gemeinsam für eine gelebte Beschwerdekultur ein.

Ansprechpartner sind

  • Präventionsfachkräfte für den Anvertrautenschutz

  • Mitarbeitervertretung

  • Die Vorgesetzten der Mitarbeitenden/Ehrenamtlichen

  • Vorstandsmitglieder/ Geschäftsführung

  • Eine unabhängige Stelle, Person

Die Kontaktdaten sind am Ende der Broschüre und werden immer aktuell ausgehängt.

Wie unterstützen wir bei Vorfällen

Vorfälle sind alle Vorkommnisse die wir als Grenzverletzung, Übergriff und Missbrauch auf der zweiten Seite erklärt haben. Betroffene wenden sich an die beauftragte Person im Verband oder an eine Stelle außerhalb, die am Ende der Broschüre und auf den Aushängen benannt sind.

In einem vertraulichen Gespräch werden folgende Fragen geprüft:

  • Ist es ein Vorfall nach dem Anvertrautenschutz?

  • Bestehen eine akute Gefahr und sofortiger Handlungsbedarf?

  • Muss der Vorstand informiert werden?

  • Die beauftragte Person veranlasst die weiteren Schritte zur Klärung und zum Schutz der betroffenen Person.

Erst dann kommen klärende Gespräche mit den Beteiligten und Zeugen in Gang, dokumentiert durch einen ausgearbeiteten Gesprächsleitfaden. Alle Vorgänge müssen schriftlich dokumentiert werden und unterliegen den gesetzlichen Richtlinien des Staates und der katholischen Kirche.

Schulung zum Anvertrautenschutz

Alle Mitarbeitenden/Ehrenamtlichen nehmen an einer Schulung zum Anvertrautenschutz teil, diese wird alle 5 Jahre aufgefrischt.

Unsere Präventionsfachkräfte sind dafür verantwortlich, dass alle aktuellen Informationen und Veränderungen zum Thema Anvertrautenschutz im Unternehmen bekannt sind und berücksichtigt werden.

Neue Mitarbeitende/Ehrenamtliche werden in einer Einführungsveranstaltung zum Thema Anvertrautenschutz informiert und zeitnah nach der Einstellung geschult.

Qualität ist wichtig

Der Anvertrautenschutz gehört zu unserem Qualitätsmanagement.

Das bedeutet:

  • Gefahren und Risiken werden geprüft und schriftlich festgehalten.

  • Das Schutzkonzept ist im gesamten Verband bekannt.

  • Die Führungskräfte legen großen Wert darauf, dass es im Alltag beachtet wird und setzen sich gemeinsam mit Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen für eine Kultur des grenzachtenden Miteinanders ein.

  • Alle neuen Informationen werden sofort an die Mitarbeitenden weitergeleitet.

  • Unsere Präventionsfachkraft steht im Kontakt mit unserer Erzdiözese.

  • Der Vorstand wird jährlich über die Arbeit und Vorkommnisse im Bereich Anvertrautenschutz informiert.

  • Alle Regeln, Absprachen und Vorgehensweisen werden im Qualitätshandbuch festgehalten und turnusmäßig aktualisiert.

Ansprechpersonen

Beauftragte Personen im Caritasverband Linzgau e. V.

Präventionsbeauftragte des Diözesancaritasverbandes

Beratungsstelle

Friedrichshafen Beratungsstelle Morgenrot

07541 3 77 64 00

Bundesweit www.dgfpi.de

0211-4976800

Ansprechpersonen der Erzdiözese Freiburg bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch

Dr. Angelika Musella, Prof. Helmut Kury

0761-703980

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