Caritasverband im Dekanat Linzgau e. V. als sicherer Ort
Vorbeugung (Prävention) von grenzverletzendem Verhalten ist selbstverständlicher Bestandteil unserer Arbeit mit den uns anvertrauten Menschen.
Dies umfasst den Umgang mit Kundschaft, Klientel, Anvertrauten allen Alters wie auch unseren Mitarbeitenden. Hierzu zählt auch das Miteinander in der Dienstgemeinschaft.
Unsere Dienste bieten einen geschützten Rahmen, in dem wir Entwicklung fördern, in herausfordernden Lebensphasen begleiten und unterstützen. Unsere Arbeit geschieht, indem wir hierbei die Würde und Einmaligkeit jeder Person achten. Das Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit gewährleisten und schützen wir. Wir beugen psychischen und physischen Grenzverletzungen vor.
Wir wollen mit diesem Schutzkonzept eine Kultur der Achtsamkeit und des grenzachtenden Umgangs entwickeln und pflegen. Dafür benötigen wir klare, nachvollziehbare, verlässliche und kontrollierbare Regeln als Prävention von solchen Verletzungen.
Die Grundlagen hierfür sind
Die Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz von 2013
Die Präventionsordnung – PräVO der Erzdiözese Freiburg aus 2015
Wovor wollen wir schützen – wo sind Grenzen
Menschen schützen – unsere Verhaltensregeln
Wir achten und beschützen die Würde und die Grenzen, die jeder Mensch hat.
Wir beachten dies in ganz besonderem Maß während wir Menschen helfen und begleiten.
Wir denken regelmäßig in Gesprächen über unser Tun mit unseren Mitarbeitenden/ Ehrenamtlichen nach, damit diese sich sicher und richtig verhalten können.
Wir prüfen unser Tun bei Fortbildungen und Teamsitzungen. Das beinhaltet, dass wir für jeden Dienst Richtlinien und Verhaltensregeln für den Schutz der uns anvertrauten Menschen gemeinsam mit unseren Mitarbeitenden / Ehrenamtlichen entwickeln und regelmäßig überarbeiten.
Ziele und Inhalte unseres Schutzkonzeptes
Wir beschreiben die Regeln und Anforderungen.
Wir bestimmen die Verhaltensanforderungen für alle Mitarbeitenden/Ehrenamtlichen in allen Bereichen.
Wir sorgen dafür, dass alle Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen ausgebildet, informiert und geschult werden.
Wir legen die Regeln für den Umgang mit Verdachtsfällen fest und stellen sicher, dass diese auch beachtet werden.
Wir beschreiben, wie wir die Befolgung des Schutzkonzeptes sicherstellen und schriftlich festhalten.
Wir schaffen Klarheit für alle Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen durch die Verteilung des Konzeptes in Papierform und elektronisch sowie durch regelmäßige Schulung.
Wir machen deutlich, was unsere Beauftragten und die Person, die die Führungs-zeugnisse vertraulich prüft, genau zu tun haben.
Wir informieren alle uns anvertrauten Menschen über das Schutzkonzept und bieten bei Bedarf Gespräche dazu an.
Wir erklären, wie das Schutzkonzept in unseren anderen Richtlinien eingebunden ist.
Gefahren vorbeugen – Risiken erkennen
Gefahren/Risiken im Verband und in unserer Arbeit
Gefahren/Risiken durch Mitarbeitende/Ehrenamtliche und unsere speziellen Aufgaben
Gefahren/Risiken bei unseren uns anvertrauten Menschen und unseren Mitarbeitenden
Diese Gefahren und Risiken und auch unser Schutzkonzept werden alle zwei Jahre durch unsere mitarbeitenden Teams geprüft. Dazu sind diese beiden Fragen sehr hilfreich:
1. Welchen besonderen Gefahren und Situationen sind unsere uns anvertrauten Menschen und Mitarbeitenden ausgesetzt?
2. Genügen unsere Regeln und unser Schutzkonzept, um die uns anvertrauten Menschen und unsere Mitarbeitenden ausreichend davor zu schützen?
Vorbeugend handeln durch die Auswahl unserer Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen
Wenn wir eine Person neu anstellen wollen:
wir das Schutzkonzept besprochen
wird sehr bald eine Schulung angeboten
wird in der Einarbeitungszeit besonders auf den Umgang der Person mit unseren Anvertrauten geachtet
werden schwierige Situationen, die Gefahren bergen, offen besprochen und adäquates Verhalten benannt und erarbeitet.
Wir benutzen auch offizielle Formulare die erklärt und unterzeichnet werden müssen:
Eine Selbstauskunftserklärung
Ein erweitertes Führungszeugnis von den Bundesbehörden
Eine Erklärung zum grenzachtenden Umgang
Eine Einstellung kann nur erfolgen:
1. wenn alle Dokumente unterzeichnet,
2. keine für den Arbeitsbereich relevanten Einträge im Führungszeugnis stehen.
Der Umgang mit dem Führungszeugnis erfolgt sorgsam nach den Richtlinien der Datenschutzverordnung.
Wie beraten wir – zu wem kann ich gehen
Wir wollen achtsam und wertschätzend miteinander sprechen und arbeiten. Hierzu gehört auch, dass alle wissen, wo sie sich bei Problemen und Fragestellungen zu grenzverletzendem Verhalten vertrauensvoll Rat und Unterstützung suchen können.
Die uns anvertrauten Menschen, ihre Familien und unsere Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen sollen auf Fehler aufmerksam machen und Probleme offen ansprechen dürfen.
Wir setzen uns gemeinsam für eine gelebte Beschwerdekultur ein.
Ansprechpartner sind
Präventionsfachkräfte für den Anvertrautenschutz
Mitarbeitervertretung
Die Vorgesetzten der Mitarbeitenden/Ehrenamtlichen
Vorstandsmitglieder/ Geschäftsführung
Eine unabhängige Stelle, Person
Die Kontaktdaten sind am Ende der Broschüre und werden immer aktuell ausgehängt.
Wie unterstützen wir bei Vorfällen
Vorfälle sind alle Vorkommnisse die wir als Grenzverletzung, Übergriff und Missbrauch auf der zweiten Seite erklärt haben. Betroffene wenden sich an die beauftragte Person im Verband oder an eine Stelle außerhalb, die am Ende der Broschüre und auf den Aushängen benannt sind.
In einem vertraulichen Gespräch werden folgende Fragen geprüft:
Ist es ein Vorfall nach dem Anvertrautenschutz?
Bestehen eine akute Gefahr und sofortiger Handlungsbedarf?
Muss der Vorstand informiert werden?
Die beauftragte Person veranlasst die weiteren Schritte zur Klärung und zum Schutz der betroffenen Person.
Erst dann kommen klärende Gespräche mit den Beteiligten und Zeugen in Gang, dokumentiert durch einen ausgearbeiteten Gesprächsleitfaden. Alle Vorgänge müssen schriftlich dokumentiert werden und unterliegen den gesetzlichen Richtlinien des Staates und der katholischen Kirche.
Schulung zum Anvertrautenschutz
Alle Mitarbeitenden/Ehrenamtlichen nehmen an einer Schulung zum Anvertrautenschutz teil, diese wird alle 5 Jahre aufgefrischt.
Unsere Präventionsfachkräfte sind dafür verantwortlich, dass alle aktuellen Informationen und Veränderungen zum Thema Anvertrautenschutz im Unternehmen bekannt sind und berücksichtigt werden.
Neue Mitarbeitende/Ehrenamtliche werden in einer Einführungsveranstaltung zum Thema Anvertrautenschutz informiert und zeitnah nach der Einstellung geschult.
Qualität ist wichtig
Der Anvertrautenschutz gehört zu unserem Qualitätsmanagement.
Das bedeutet:
Gefahren und Risiken werden geprüft und schriftlich festgehalten.
Das Schutzkonzept ist im gesamten Verband bekannt.
Die Führungskräfte legen großen Wert darauf, dass es im Alltag beachtet wird und setzen sich gemeinsam mit Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen für eine Kultur des grenzachtenden Miteinanders ein.
Alle neuen Informationen werden sofort an die Mitarbeitenden weitergeleitet.
Unsere Präventionsfachkraft steht im Kontakt mit unserer Erzdiözese.
Der Vorstand wird jährlich über die Arbeit und Vorkommnisse im Bereich Anvertrautenschutz informiert.
Alle Regeln, Absprachen und Vorgehensweisen werden im Qualitätshandbuch festgehalten und turnusmäßig aktualisiert.
Ansprechpersonen
Beauftragte Personen im Caritasverband Linzgau e. V.
Präventionsbeauftragte des Diözesancaritasverbandes
Beratungsstelle
Ansprechpersonen der Erzdiözese Freiburg bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch
Dr. Angelika Musella, Prof. Helmut Kury