Die Nachbarschaftshilfe der Caritas
Nachbarschaftshilfe ist ein regelmäßiges oder gelegentliches Hilfsangebot für kranke, allein stehende ältere Menschen und Ehepaare, die Teile der alltäglichen Verrichtungen nicht mehr ganz alleine bewältigen können. Die Nachbarschaftshilfe wird in der eigenen Häuslichkeit, aber auch in Pflegeheimen oder betreuten Wohnanlagen erbracht.
Darüber hinaus bieten wir pflegenden Angehörigen durch unser Hilfsangebot Entlastung in Ihrem Pflegealltag an. Wir bieten eine stundenweise Betreuung und Versorgung Ihres Angehörigen, sodass sie auch einmal Raum und Zeit für sich haben.
Auch die Betreuung von Menschen mit Demenz wird im Rahmen der Organisierten Nachbarschaftshilfe angeboten. Im Umgang mit demenziell erkrankten Menschen erfahrene Helferinnen kommen stundenweise zu der/dem Erkrankten, um sie/ihn entsprechend ihrer/seiner Fähigkeiten zu begleiten, zu fördern und zu beschäftigen.
Welche Hilfe wird angeboten?
Die Hilfe richtet sich ganz nach den individuellen Bedürfnissen oder der Person, die unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchte. Zu unserem Hilfsangebot zählen:
(gemeinsamer) Einkauf und/oder Besorgungen
Begleitung zum Arzt/Behörden
Gemeinsamer Spaziergang
Gespräche/Vorlesen/Spiele
(gemeinsame) Essenszubereitung und bei Bedarf: Hilfestellung beim Essen
Einfache pflegerische Hilfen
Hilfe bei der Wäsche/beim Bügeln
(Mit-) Hilfe bei der alltäglichen Hausarbeit
Betreuung demenziell erkrankter Menschen
Wie wird diese Hilfe geleistet - Umfang der Hilfe?
Der Umfang wird je nach Wunsch des Anfragenden und Kapazität der Helferin vereinbart:
Einmalige/sporadische Einsätze
Zeitlich begrenzte Einsätze (z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt)
regelmäßige Einsätze
Der Umfang kann jederzeit reduziert, ausgebaut oder wieder eingestellt werden.
Wir sind bemüht, unseren Dienst so zu organisieren, dass eine Helferin den Einsatz kontinuierlich übernimmt. Lediglich bei zeitintensiven Einsätzen oder Urlaub/Krankheit der Helferin würde auf Wunsch eine zweite Kraft eingeplant.
Kosten und Finanzierung der Hilfe
Die Nachbarschaftshilfe des Caritasverbandes ist anerkannter Dienst gemäß § 45a,b SGB XI. Bei Vorliegen eines Pflegegrades können die erbrachten Leistungen unserer Helferinnen über die Pflegeversicherung (Entlastungsbetrag) erstattet werden.
Wer leistet die Hilfe?
Die Einsätze werden durch erfahrene und geschulte Nachbarschaftshelferinnen erbracht. Die Helferinnen stehen dabei mit unterschiedlichem wöchentlichen Stundenumfang zu Verfügung.
Falls Sie weitere Fragen haben oder unser Angebot (probeweise) in Anspruch nehmen möchten, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.